Empfehlungen für die Behandlung Transsexueller in Österreich bis 2014

1997 hat das Gesundheitsministerium nach Beratung durch den Obersten Sanitätsrat Empfehlungen herausgegeben, wie der "Behandlungsprozess von Transsexuellen" in Österreich abzulaufen hat:

  1. Vor Beginn jeder Behandlung werden – neben einer urologisch-gynäkoligischen, bei Bedarf auch endokrinologischen bzw. zytogenetischen Abklärung – eine psychiatrische sowie eine psycho-(psychologische) Diagnosestellung verlangt.
  2. Danach hat über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr oder 50 Stunden eine kontinuierliche Psychotherapie zu erfolgen, die nicht nur therapeutischen Zielen dient sondern auch die diagnostische Bewertung vertiefen soll.
  3. Zur Bewilligung einer Hormonbehandlung wird danach ein psychotherapeutischer Befund sowie ein psychiatrisches Gutachten verlangt, das die Indikation psychischer und somatischer Behandlungskomponenten feststellen muss
  4. Die Hormonbehandlung muss, unter Beibehaltung der psychotherapeutischen Behandlung mindestens ein Jahr beibehalten werden. Parallel muss ein "Alltagstest" (d.h. Leben bereits unter den geänderten geschlechtlichen Bedingungen) begonnen werden.
  5. Für die Bewilligung operativer Eingriffe muss danach ein weiteres psychiatrisches Gutachten die Kontinuität und Unbeeinflussbarkeit des transsexuellen Wunsches belegen.
  6. Erst nach mindestens zwei Jahren der Behandlung und einer Vielzahl an Gutachten und Befunden kann schließlich die operative Geschlechtsangleichung begonnen werden.

Empfehlungen für den Behandlungsprozess Transsexueller in Österreich
Gesundheitsministerium, Juni 1997

Es handelt sich dabei um Empfehlungen, die rechtlich nicht bindend sind. Allerdings machen die Krankenkassen die Kostenübernahme für medizinische Behandlungen meist von der Einhaltung dieser Kriterien abhängig.

Die Österreichischen Behandlungsempfehlungen sind inzwischen mehr als veraltet. Über Jahre hinweg arbeitet im Gesundheitsministerium ein Gremium aus behandelnden ÄrztInnen, PsychologInnen und BeamtInnen an der Überabeitung der Empfehlungen. Das 2014 veröffentlichte Ergebnis war bescheiden.

Schon im November 2004 wurde im Rahmen der "Fachtagung zur Behandlung von Transsexuellen in Österreich" in Salzburg über die Revision der Empfehlungen aus dem Jahr 1997 beraten. TransX hat an der Tagung teilgenommen und die Standpunkte der Betroffenen eingebracht.

Salzburger Konsensustreffen 2004:
TransX Empfehlungen für den Behandlungsprozess von Transsexuellen

Wir fragen uns warum man in Österreich eigene Empfehlungen entwickelt hat und sich nicht an den international anerkannten "Standards of Care for the Health of Transsexual, Transgender and Gender Noncoforming People" der WPATH (World Professional Association for Transgender Health) orientiert, die seit 2011 in der Version 7 vorliegen. Diese Behandlungsrichtlinien sind wesentlich weniger rigide als die Österreichischen Empfehlungen, erlauben einen individuell flexibleren Behandlungsverlauf und bieten umfassende Informationen zu möglichen Behandlungen und einhergehenden Risken.

Standards of Care for the Health of Transsexual, Transgender and Gender Noncoforming People
WPATH, World Professional Association for Transgender Health

 

 

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