Initiative gegen die Bähandlungsempfehlungen 2014/2015

Ende Juli 2014 hat das Gesundheitsministerium seine davor gültigen Empfehlungen von 1997 revidiert. Schon zwei Wochen später erschien die erste Revision. Seit Anfang Oktober 2014 lag eine neue Version vor, die bereits Mitte Oktober durch die 3. Revision ersetzt wurde.

Die Korrekturen betrafen im Wesentlichen kleine sprachliche Änderungen. Lediglich in der letzten wurde, die Kritik von TransX berücksichtigend, die Paragraphennummer des für die Personenstandsänderung relevanten §41 PStG 2013 richtig gestellt (bis dahin §16).

TransX war in den Diskussionprozess um die Empfehlungen nicht eingebunden. Dementsprechen waren die Empfehlungen auch ausgefallen. Im Oktober 2014 starteten wir die Initiative

Wir lassen uns nicht unheilbar krank machen!

Die neuen Behandlungsempfehlungen strotzen vor Kuriositäten und bestätigen, dass die anonymen Verfasser nicht einmal den DSM 5 gelesen haben: Behandlungen und Personenstandsänderungen sollen von dubiosen Prognosen dauerhaften Leidens abhängen!

TransX fordert die Gesundheitsministerin in einem offenen Brief auf, die Empfehlungen zurückzuziehen. Zugleich machten wir eine Presseaussendung und starteten eine Onlinepetition, die bis zur Abänderung der Empfehlungen von über 260 Personen unterschrieben wurde.

Am 1. 12. 2014 kam es schließlich zu einem Gespräch mit im Gesundheitsministerium, bei dem uns eine Entschärfung der Empfehlungen zugesagt wurde. Die zugestandenen Korrekturen wurden im Februar 2015 veröffentlicht.

Unsere relevantesten Kritikpunkte waren:

Keine Sonderregelung für Österreichs Transgender

Unsere Idealvorstellung, dass die internationalen Empfehlungen der WPATH auch in Österreich anerkannt werden sollten, wurde nicht berücksichtigt. Schließlich wird darin auch ein so hohes Qualifikationsniveau für die Fachärzte gefordert, das die meisten Therapeuten in Österreich nicht aufbringen können.

Kein Freibrief für die Krankenkassen

Die Empfehlungen betonten, dass ihre Einhaltung für die „Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung" irrelevant ist. Wir forderten eine Streichung des Passus. Es ist zwar richtig, dass die Empfehlungen für alle nur unverbindlich sind, Transsexuellen ein fixes Untersuchungskorsett vorzuschreiben, das für die Behandlungsfinanzierung explizit nicht relevant sein soll, geht doch zu weit. Der Passus blieb erhalten, da eine beim BMG-Gespräch anwesende Vertreterin von Trans-Austria sich für ihn aussprach.

Trennung rechtlicher und medizinischer Aspekte

Die Empfehlungen enthielten einen Abschnitt mit Kriterien zur Personenstandsänderung worin erstmals medizinische Diagnosen - und zwar die dubiosen der Empfehlungen - zur Anerkennung des Geschlechts verlangt wurden. Auf Rückfrage beim Innenministerium erklärte dieses, dass die Empfehlungen des BMG für die Personenstandsänderung irrelevant sind und nur das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27.02.2009 Berücksichtigung finden. Das BMG verschob die inkriminierten Passagen 2015 in einen Exkurs und änderte sie moderat.

Lebenslängliche Krankheitsdiagnose

Das BMG ergänzte die Diagnose um „die Prognose, dass die Geschlechtsdysphorie bzw. Transsexualismus aus heutiger Sicht (August 2014?) mit sehr großer Wahrscheinlichkeit als dauerhaft eingestuft werden kann." Wir haben an mehreren Stellen, u.a. in unserem offenen Brief darauf hingewiesen, dass dies in mehrfacher Hinsicht absurd ist. Im BMG wurde uns erklärt, dass das ja gar nicht so gemeint war. Die Passage wurde entschärft. In der Fassung vom Februar 2015 wird für die "Diagnose" die "Feststellung" verlangt, "dass die Geschlechtsdysphorie bzw. Transsexualismus ohne Behandlung aus heutiger Sicht mit sehr großer Wahrscheinlichkeit als dauerhaft eingestuft werden kann."

Nur 1-jährige Gültigkeit der Stellungnahmen

Das BMG war nicht bereit diesen Passus, der Transgenders zu rascheren medizinischen Behandlungen drängt, zu korrigieren.

Downloads & Links

Kommentierte Veröffentlichung der Verfehlungen für den Behandlungsprozess auf der Homepage des Gesundheitsministeriums

"Empfehlungen für den Behandlungsprozess bei Geschlechtsdysphorie bzw. Transsexualismus nach der Klassifikation in der derzeit gültigen DSM bzw. ICD-Fassung", Stand: 20/06/2017

"Empfehlungen für den Behandlungsprozess bei Geschlechtsdysphorie bzw. Transsexualismus nach der Klassifikation in der derzeit gültigen DSM bzw. ICD-Fassung", Stand: 13/02/2015 (vom 14.10.2014)

"Empfehlungen für den Behandlungsprozess bei Geschlechtsdysphorie bzw. Transsexualismus nach der Klassifikation in der derzeit gültigen DSM bzw. ICD-Fassung", Stand: 01/10/2014 (vom 14.10.2014)

"Empfehlungen für den Behandlungsprozess bei Geschlechtsdysphorie bzw. Transsexualismus nach der Klassifikation in der derzeit gültigen DSM bzw. ICD-Fassung", Stand: 01/10/2014 (1. Oktober 2014)

"Empfehlungen für den Behandlungsprozess bei Geschlechtsdysphorie bzw. Transsexualismus nach der Klassifikation in der derzeit gültigen DSM bzw. ICD-Fassung" (August 2014)

"Empfehlungen für den Behandlungsprozess bei Geschlechtsdysphorie bzw. Transsexualismus nach der Klassifikation in der derzeit gültigen DSM bzw. ICD-Fassung" (1. Fassung, Juli 2014)

Schematische Darstellung der "Empfehlungen für den Behandlungsprozess bei Geschlechtsdysphorie bzw. Transsexualismus nach der Klassifikation in der derzeit gültigen DSM bzw. ICD-Fassung"

Standards of Care for the Health of Transsexual, Transgender and Gender Noncoforming People
WPATH, World Professional Association for Transgender Health

Zuletzt gültige Österreichische Behandlungsempfehlungen von 1979
und die TransX - Positionen hiezu

 

 

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