Nach den österreichischen "Richtlinien" müssen sowohl für die offizielle Hormoneinnahme als auch zur Bewilligung der brust- und genitalanpassenden Operationen fachärztliche Bestätigungen und Gutachten vorgelegt werden.
Der Inhalt dieser Atteste ist oft nur rudimentär vorgegeben, die zu wählende Formulierung überhaupt nicht festgelegt. So erkannte die Wiener Gerichtsmedizin sehr unterschiedliche Bestätigungen für ihre zusammenfassende Indikation zur Operationsfreigabe an. Insbesondere Ärzte, die mit der Materie nicht vertraut sind, haben aber auch schon Gutachten erstellt, die von der Wiener Gerichtsmedizin als zu unpräzise zurückgewiesen wurden.
Wir veröffentlichen hier einige tatsächlich anerkannte Gutachten. Die Texte sind soweit anonymisiert, dass die Betroffenen nicht identifiziert werden können. Sie dienen lediglich als Orientierungshilfe und sollten weder als Vorlage noch als Mindestanforderung verstanden werden. Manche uns bekannte psychotherapeutische Begutachtungen enthalten eine explizite Empfehlung zu brust- und genitalanpassenden Operationen. Eine solche Empfehlung ist nicht vorgesehen. Das Gutachten soll nur die über "längere Zeit" anhaltende transsexuelle Geschlechtsidentität bestätigen.
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Formblatt
zur Bestätigung der Transsexualität für den Alltagstest (Siehe "Empfehlungen für den Behandlungsprozeß von Transsexuellen in Österreich, Punkt 10) |