TransX bemüht sich seit Jahren, die soziale Integration und Sicherheit von TransGender-Personen zu verbessern. Hierzu gehört auch das Engagement gegen restriktive gesetzliche Rahmenbedingungen. Die folgende Seite gibt einen Überblick über die von uns praktizierte Politik.
Nach dem Urteil des VwGH vom Februar 2009, wonach schwerwiegende operative Eingriffe kein Kriterium für die Peronenstandsänderung sein dürfen, lud TransX im Juni alle österreichischen TG-Initiativen zur Formulierung eines Entwurfs für zukünftige Personenstandsänderungen ein. Mit überaschend starker Übereinstimmung sprachen sich alle Gruppen für das gelebte Geschlecht als einziges passende Kriterim für den Personenstand aus.
Über 3.000 Menschen haben mit ihrer Unterschrift die Forderung nach einer freien Wahl des Vornamen unterstützt. Mit dieser schönen Rückenstärkung hat TransX eine Petition zur freien Wahl des Vornamens formuliert und am 28. 6. 2005 im Parlament übergeben.
Gisberta war Immigrantin, obdachlos, transsexuell, HIV-positiv, Sex-Arbeiterin, hatte Drogen-Probleme. Gisberta wurde am 22. Februar 2006 ermordet. Nach drei Tagen grauenvollster Folter und sexuellen Missbrauchs noch lebend in einen Wassergraben geworfen.
Im Jahr 2005 feierte TransX sein 10-jähriges Jubiläum. Wir nahmen das zum Anlass, zwischen 3. bis 6. November im Wiener Rathaus das erste Europäische TransGender Vernetzungstreffen zu organisieren. Damit wurde der Grundstein zur ersten europaweit aktiven TG-Organisation "TransGender Europe" gelegt.
Im November 2004 wurde im Rahmen einer "Fachtagung zur Behandlung von Transsexuellen in Österreich" in Salzburg über mögliche Anpassungen der Empfehlungen aus dem Jahr 1997 beraten. TransX hat an der Tagung teilgenmommen und die Standpunkte der Betroffenen eingebracht.
JedeR hat das Recht auf freie Wahl des eigenen Geschlechts und auf den uneingeschränkten Ausdruck aller geschlechtlichen Empfindungen. Geschlechtskonformität darf kein Kriterium für die Achtung oder Mißachtung von Menschen sein.
Das Verhalten und die Wahl der Kleidung sind persönliche Entscheidungen, die nicht mehr zu Diffamierungen im Beruf und im Alltag führen dürfen.
Wir fordern klare Gesetze, auf deren Basis sich auch TransGender-Personen gegen sexistische Belästigungen und Diskriminierungen wehren können.
In Österreich ist es nicht möglich einen Vornamen zu wählen, der
nicht dem staatlich zugewiesenem Geschlecht entspricht. Wer offiziell einen
anderen Vornamen führen möchte, muß sich einer Zwangstherapie und einer geschlechtsangleichenden
Operation unterziehen.
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Wer sein Geschlecht auch in seinem Namen ausdrücken möchte wird als krank angesehen und zur Operation getrieben.
Wir fordern unverzüglich das Recht zur eigenverantwortlichen freien Wahl des Vornamens.
In den Pässen wird das staatlich zugewiesene Geschlecht ausgewiesen. Damit werden viele gezwungen eine Geschlechtlichkeit zu deklarieren die ihrer Lebenspraxis widerspricht.
Genauso wie früher die Nennung von Rasse und Religion in den Ausweispapieren dokumentierten, worauf bei der Unterscheidung von Menschen Wert gelegt wurde, tut es heute noch die Nennung des Geschlechts. Der Staat soll uns ungeachtet unserer Herkunft, Religion und unseres Geschlechtes behandeln.
Geschlechtsdeklarationen und Geschlechtsdiskriminierungen in amtlichen Ausweispapieren sind zu streichen.
Zur Änderung des Personenstandes müssen operierte Transsexuelle beim Institut für Gerichtliche Medizin der Universität Wien ein Gutachten einholen, das die Durchführung der geschlechtsangleichenden Operation bestätigt. Trotz des Vorliegens von Operationsberichten werden Transsexuelle noch einmal im Genitalbereich inspiziert und müssen die dafür verrechneten Kosten auch zur Gänze selbst tragen.
Die Nachbegutachtung von Transsexuellen, die Operationsberichte aus dem Europäischen Raum vorlegen, ist zu streichen.
Darüber hinaus unterstützen TransGender-Personen alle Bemühungen zur Einführung eingetragener Partnerschaften ohne einer Diskriminierung nach dem Geschlecht.
Wir fordern die Sicherung und den Ausbau des Gesundheits- und Sozialsystems und die Gewährleistung von Datenschutz bezüglich unserer gesundheitlichen und geschlechtlichen Entwicklung.
Der zentrale Punkt unserer gesellschaftspolitischen Forderungen bleibt jedoch das Recht zum freien Ausdruck der eigenen Geschlechtsidentität. Sein Geschlecht in all seiner Vielfalt zu leben darf kein Grund für soziale Diskriminierung sein!
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Geregelt in den
"Empfehlungen für den Behandlungsprozeß von Transsexuellen in Österreich"
vom Juni 1997 und dem
"Transsexuellen Erlass" des Bundesministerium für Inneres, Zahl: 36.250/66-IV/4/96
vom 27.11.1996.