GoToTransX

Wir öffnen Geschlechtergrenzen

denn die herrschende, herkömmliche Geschlechtereinteilung genügt nicht mehr

Regelmässige Treffen

TransX-Villa-Abende: Jeden ersten Montag und dritten Mittwoch im Monat ab 20:00 in der Rosa-Lila Villa, 1060 Wien, Linke Wienzeile 102, 1. Stock Lageplan

Beratung

Persönliche Beratung: Nach telefonischer Anmeldung an jedem 1. Montag von 19:00 bis 20:00 im 1. Stock der Rosa-Lila-Villa. Telefon während der Beratungszeiten: 01/585-43-43

TransX Telefon-Hotline: 0664 7951863 (Keine Beantwortung von Fragen via SMS!)


Personenstandsänderungen jetzt endlich auch ohne genitalanpassende Operationen!

Nach Klagen bis zum VwGH, und dessen klarer Verurteilung des Operationszwangs; nach der erneuten rechtswidrige Abweisung der Personenstandsänderung durch das BMI; nach erneuter Bestätigung der TG-Position durch den VwGH und nach Klagen gegen den Amtsmissbrauch des BMI, nach einem jahrelangen Prozess wurde nun die Vornamens- und letztlich auch Personenstandsänderung von Michaela P. vom BMI genehmigt. Die jahrelange Lebenspraxis, so stellt das von Klagen und Pressebloßstellungen geläuterte Ministerium Mitte März fest, sei überzeugend. Auch Monique D. wurde nun nach ihrer Klage bis zum VwGH Recht gegeben und auch einer dritten nicht operierten Transfrau - und zwar gleich nach Antragstellung. Der Weg ist jetzt offen!

Nächste Termine

06.09.2010

TransX-Villa-Abend

Zerebrales Zwittertum

Ist Transsexualität wirklich angeboren? Und wenn ...?
Eva Fels referiert den aktuellen Stand der Gehirnforschung und hinterfragt ihre Bedeutung.

20:00, Rosa Lila Villa, Linke Wienzeile 102, 1060 Wien

15.09.2010

TransX-Villa-Abend

20:00, Rosa Lila Villa, Linke Wienzeile 102, 1060 Wien

20.10.2010

TransX-Villa-Abend

Transfrau mit Glatze sucht Haare

Erfahrungen, Leidensweg und Lösungen zwischen Transplantation und Kopftuch. Es referiert Sandra Schranz.

20:00, Rosa Lila Villa, Linke Wienzeile 102, 1060 Wien

17.11.2010

TransX-Villa-Abend

20:00, Rosa Lila Villa, Linke Wienzeile 102, 1060 Wien

Bei unseren TransX-Villa Abenden sind alle TGs und deren Freunde - egal ob TransX-Mitglieder oder nicht - willkommen.

Pdf Download

 

Das aktuelle TransX-Programm

bis September 2010 als PDF zum Downloaden.

Stammtische, Gruppen in den Bundesländern und Veranstaltungen befreundeter Organisationen finden Sie hier.

 


Verfassungsgerichtshof bestätigt, dass für Personenstandsänderungen nicht Operationen relevant sind sondern die "materielle Wahrheit" des Geschlechts zu prüfen ist.

Mit dem Pdf DownloadUrteil des Verfassungsgerichtshofs vom 3. Dezember wurde erneut festgestellt, dass die Verweigerung der Personenstandsänderung bei einer nicht operierten Transsexuellen unrechtmäßig ist: „Voraussetzung für die Änderung des Geschlechtseintrags im Geburtenbuch ist keineswegs eine (genitalverändernde) Operation …“


Trotz klarem VwGH - Urteil verweigert das BMI der Betroffenen den Personenstandswechsel!

Obwohl der Verwaltungsgerichtshof im Fall der Beschwerde von Michaela P. festgestellt hat, dass schwerwiegende operative Eingriffe, wie die Entfernung der primären Geschlechtsmerkmale, keine notwendige Voraussetzung für die Änderung des juristischen Geschlechts transsexueller Personen sein können (Pdf DownloadVwGH 27.02.2009, Ziffer 2008/17/0054) wurde ihr nun die Personenstandsänderung verweigert: "eine Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts", so das BMI, ist nur nach einem "operativen Eingriff möglich (...), da die äußeren Geschlechtsorgane eindeutig männlich sind."

Mit diesem Urteil verhöhnt die Verwaltungsbehöre nicht nur die Menschrechte Transsexueller sonder auch Österreichs Rechtsstaatlichkeit (§63 VwGG). Es muss weiter prozessiert werden.


Das soziale Geschlecht muss auch vom Staat anerkannt werden!

Österreichische TransGender-Initiativen formulieren eine gemeinsame Position zur Personenstandsänderung

Aktionsseite

 

Für den 28. Juni lud TransX alle österreichischen TransGender-Initiativen zu einem Vernetzungstreffen und zur Formulierung einer gemeinsamen Pdf DownloadPosition zur Personenstandsänderung ein. Dabei bestand große Einigkeit: Der Staat darf keine medizinischen Eingriffe für die Anerkennung des gelebten Geschlechts fordern!

Die derzeitige Situation ist prekär: Der Verwaltungsgerichtshof hat im Fall der Beschwerde von Michaela P. entschieden, dass schwerwiegende operative Eingriffe, wie die Entfernung der primären Geschlechtsmerkmale, keine notwendige Voraussetzung für die Änderung des juristischen Geschlechts transsexueller Personen sein können (Pdf Download VwGH 27.02.2009, Ziffer 2008/17/0054). Dessen ungeachtet verlangt die Erlässe des BMI (Pdf DownloadVA 1300/0013-III/2/2007 und Pdf DownloadVA 1300/0063-III/2/2009) nach wie vor Befunde über geschlechtsanpassende Operationen. Alle Anträge von Personen ohne diese Operationen wurden abgelehnt. Selbst jener Frau, die den Prozess beim Verwaltungsgerichtshof gewonnen hat, wurde die Personenstandsänderung verweigert.

Das Innenministerium ist derzeit offensichtlich überfordert, eine Lösung ohne medizinische Zwangsmassnahmen anzubieten.

Stop den homo- und transphoben Hass-Verbrechen in der Türkei

Aktionsseite

 

Seit Juli 2008 wurden sieben Morde an schwulen Männern und drei Morde an transsexuellen Frauen bekannt. Hilferufe an die Polizei verhallten ungehört. Nun soll auch die LGBT-Gruppe Lambdaistanbul wegen „Obszönität und Unzucht“ aufgelöst werden!

Zusammen mit 10 anderen Initiativen rief TransX Ende April zu einer Demonstration bei der Türkischen Botschaft auf. Ulrike Lunacek übergab dem Botschafter unsere Forderungen. Ein Gericht hat inzwischen gegen das Verbot von Lamdsistambul entschieden. Die Morde an Transfrauen gehen weiter: Çagla (22.5.2009, Ankara), Hadise (29.6.2009, Istambul), ...

Operationszwang vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben

 

Der Verwaltungsgerichtshof hat der Beschwerde von Michaela P. Recht gegeben und festgestellt, dass ein schwerwiegender operativer Eingriff, wie etwa die Entfernung der primären Geschlechtsmerkmale, keine notwendige Voraussetzung für die Änderung des rechtlichen Geschlechts transsexueller Personen ist (Pdf Download VwGH 27.02.2009, Ziffer 2008/17/0054).

TransX beim Wiener Stadtfest!

 

Beim Stadtfest der Wiener ÖVP war TransX mit einem Informationsstand über TransGender-Fragen und -Rechte vertreten.
Im Vorfeld der Neuregelung des Namensrechts und der Personenstandsänderungen von Transsexuellen, sind wir besonders froh, dass uns die ÖVP die Möglichkeit gibt, über die komplexe Problematik zu informieren. Nach wie vor fordern wir "dass das gelebte Geschlecht auch ohne Zwang zu genitalanpassenden Operationen durch den Staat anerkannt wird". Die Zustimmung zu unserem Engagement und unseren Anliegen durch die Wiener Bevölkerung ist beeindruckend.

Unsere aktuellen Informations- und Flugblätter zum Herunterladen:

 

Kurzinformation "Keine Geschlechtszwänge"

Hintergrundinformation "Transsexualität in Österreich"

Faltflyer "TransX öffnet Geschlechtsgrenzen"

"Was wir wollen"; aus dem TransX-Forderungspaket

Unterschriftenliste "Anerkennung des gelebten Geschlechts ohne Operationszwang"

"Für Transgender-Personen sollen rechtliche Verbesserungen herbeigeführt werden."

 

… heißt es auf Seite 109 des aktuellen Regierungsübereinkommens. Derselbe Satz fand sich bereits im Regierungsübereinkommens der letzen großen Koalition 2007-2008 (Seite 147). Das TG-Thema wurde allerdings in der kurzen Legislaturperiode nicht aufgegriffen. Neu ist, dass sich dieser Satz nun im Abschnitt "B.6. Namensrecht" des Justiz-Kapitels findet. Damit dürfen wir von der Bundesregierung zunächst wohl nur eine Novelle des Namensänderungsrechts erwarten.

Das Ende des Scheidungszwanges - Festschreibung des Operationszwanges!

Personenstandsänderung

 

Am 8. Juni 2006 wurde der „Transsexuellen-Erlass“ durch den Österreichischen Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Unter welchen Bedingungen der Geschlechtseintrag von Transsexuellen zu ändern ist blieb damit zunächst dem Ermessen von Beamten überlassen.

Am 12. 1. 2007 verabschiedete das Innenministerium erneut einen Erlass, der den Standesämter vorschrieb, Personenstandsänderungen nur dann vorzunehmen, wenn geschlechtskorrigierenden Operationen durchgeführt wurden (Pdf DownloadBMI Erlass VA 1300/0013-III/2/2007). Gegen diese an die Behörde gerichtete Weisung steht den Betroffenen kein Rechtsmittel offen, sofern der Erlass nicht zur Begründung einer Abweisung herangezogen wird. Dies geschah erstmals am 27. 8. 2008. Die Betroffene - Monika D. - prozessierte dagegen bis zum VfGH, welcher im Dezember 2009 entschied, Pdf Download dass dieser Erlass keine Rechtsverordnung darstellt.

Europarats-Kommissar fordert Schutz der Menschenrechte von TransGender-Personen!

Im "Bericht des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Österreich, 21. - 25. Mai 2007 (Zur Vorlage beim Ministerkomitee und der Parlamentarischen Versammlung)" heißt es in Abschnitt "5.2 Diskriminierung von Frauen und Gewalt gegen Frauen" unter Punkt ...

57. Vertreter der Zivilgesellschaft setzten den Kommissar davon in Kenntnis, dass transgender Personen bei Geschlechtswechsel in Österreich mit besonderen Schwierigkeiten zu kämpfen hätten, nachdem die Verordnung, welche die Voraussetzungen der Zuerkennung eines anderen Geschlechts geregelt hatte, 2006 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden war. In Ermanglung entsprechender Rechtsvorschriften verlangten die Behörden einen chirurgischen Eingriff im Genitalbereich als einzige Möglichkeit, einen Geschlechtswandel rechtlich anerkannt zu bekommen. Der Kommissar empfiehlt den Behörden, diesbezügliche Richtlinien zu erlassen, die das Urteil des Verfassungsgerichtshofs, die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (z.B. im Fall Christine Goodwin gegen das Vereinigte Königreich) sowie den derzeitigen Stand der Wissenschaft in Fragen des Geschlechtswandels hinreichend berücksichtigen.

Der gesamte Bericht ist auf www.coe.int/t/commissioner/default_EN.asp verfügbar.

Das von TransX zusammengestellte Argumentarium "TransGender and Human Rights in Austria" ist hier als PDF verfügbar.

 

  

TransX bedankt sich herzlich für die Unterstützung
der Frauenabteilung der Stadt Wien bei der
Realisation von Veranstaltungen und Seminaren.

 

last update: